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PKV verstehen 8 Min Lesezeit

Anwartschaftsversicherung: wenn die PKV ruht statt endet

Es gibt Phasen im Leben, in denen Sie Ihre private Krankenversicherung vorübergehend nicht brauchen: ein befristeter Job, der Sie zurück in die gesetzliche Kasse bringen kann, ein paar Jahre im Ausland, eine Elternzeit. Die naheliegende Reaktion ist die Kündigung. Sie ist fast immer die falsche.

Denn die PKV kennt einen Pausenknopf. Er heißt Anwartschaftsversicherung. Statt den Vertrag zu beenden, lassen Sie ihn ruhen: gegen einen kleinen Beitrag, mit dem Recht, später ohne neue Gesundheitsprüfung zurückzukommen. Wer das nicht weiß, verschenkt im Zweifel sehr viel Geld und manchmal die Versicherbarkeit selbst. Dieser Text erklärt, was die Anwartschaft sichert, wo der Unterschied zwischen klein und groß liegt, und wann sich welche Variante lohnt.

Was eine Anwartschaft überhaupt ist

Eine Anwartschaftsversicherung ist kein eigener Tarif, sondern ein Ruhezustand für Ihren bestehenden Vertrag. Sie zahlen statt der vollen Prämie nur einen reduzierten Anwartschaftsbeitrag. Im Gegenzug ruhen die Leistungen: In der Pausenzeit zahlt die PKV keine Arztrechnungen, weil Sie in dieser Zeit anderweitig abgesichert sind, etwa über die gesetzliche Kasse.

Der Sinn liegt nicht im laufenden Schutz, sondern im Rückkehrrecht. Sie sichern sich die Tür zurück in genau Ihren Vertrag, zu genau Ihren Bedingungen. Wenn die Pause endet, reaktivieren Sie den Vertrag, und der volle Schutz lebt wieder auf, ohne dass der Versicherer Sie neu prüft.

Die kleine Anwartschaft: Gesundheit und Eintrittsalter sichern

Die kleine Anwartschaft ist die schlanke Variante. Sie bewahrt zwei Dinge, die im Alter Gold wert sind: Ihren Gesundheitszustand und Ihr Eintrittsalter.

Der erste Punkt ist der wichtigere. Wenn Sie zurückkehren, gibt es keine neue Gesundheitsprüfung. Was in der Pausenzeit an Diagnosen dazugekommen ist, ein Bandscheibenvorfall, eine Diabetes-Diagnose, eine psychotherapeutische Behandlung, spielt für die Rückkehr keine Rolle. Ohne Anwartschaft müssten Sie sich bei einem Neuabschluss genau diesen Fragen stellen, mit dem Risiko von Zuschlägen, Leistungsausschlüssen oder Ablehnung. Der zweite Punkt: In der Regel wird bei der Reaktivierung Ihr ursprüngliches Eintrittsalter zugrunde gelegt, nicht das inzwischen höhere. Die genauen Bedingungen der Reaktivierung legt aber der jeweilige Versicherer fest, ein Blick in die Tarifbedingungen lohnt sich. Bei der kleinen Anwartschaft werden zudem keine Alterungsrückstellungen weiter aufgebaut. Der Anwartschaftsbeitrag ist deshalb sehr niedrig.

Die große Anwartschaft: zusätzlich das Beitragsniveau schützen

Die große Anwartschaft kann alles, was die kleine kann, und sichert noch etwas Drittes: die Alterungsrückstellungen. Das sind die Beträge, die die PKV in jungen Jahren zurücklegt, um den Beitrag im Alter zu dämpfen. Bei der großen Anwartschaft baut der Versicherer diese Rückstellungen während der Pause weiter auf.

Das hat einen spürbaren Effekt auf später. Wer die Rückstellungen über die Pausenjahre hinweg weiterlaufen lässt, kehrt mit einem niedrigeren Beitragsniveau zurück, als wenn diese Jahre als Lücke im Aufbau klaffen. Der Preis dafür: Der Beitrag der großen Anwartschaft liegt höher als bei der kleinen, weil eben die Rückstellungsanteile mitfinanziert werden. Er bleibt aber deutlich unter dem vollen Tarifbeitrag.

Wann sich welche Variante lohnt

Die Frage ist nicht klein gegen groß im Allgemeinen, sondern wie lang die Pause dauert und worauf es Ihnen ankommt. Ein paar Faustlinien:

Die typischen Anlässe aus der Praxis

Drei Situationen führen immer wieder zur Anwartschaft. Erstens die befristete Rückkehr in die gesetzliche Versicherung: Ein Selbständiger nimmt für ein paar Jahre eine Anstellung unter der Pflichtgrenze an und wird damit gesetzlich pflichtversichert. Wichtig dabei: Wer das 55. Lebensjahr vollendet hat und in den Jahren davor durchgehend privat versichert war, wird durch eine solche Anstellung in der Regel nicht mehr gesetzlich pflichtversichert (Paragraf 6 Abs. 3a SGB V). Für diese Gruppe funktioniert der Weg zurück in die GKV über eine Anstellung also meist nicht mehr, die Anwartschaft plant man dann eher mit Blick auf die anderen Pausenanlässe. Zweitens der längere Auslandsaufenthalt, bei dem der deutsche Schutz ohnehin ruht und eine lokale oder internationale Absicherung greift. Drittens die Elternzeit oder ein Wechsel in die Familienversicherung beim gesetzlich versicherten Partner, wenn die PKV in dieser Phase nicht laufen muss.

Allen gemeinsam ist: Die PKV wird für eine absehbare Zeit nicht gebraucht, soll aber danach wieder da sein. Genau dafür ist die Anwartschaft gebaut. Sie ist die Antwort auf die Frage, wie man eine Pause macht, ohne die Tür hinter sich zuzuschlagen.

Warum Kündigen meist der teurere Weg ist

Die Versuchung ist nachvollziehbar: Wer den Schutz gerade nicht braucht, will auch nicht dafür zahlen. Eine Kündigung spart den Anwartschaftsbeitrag komplett. Nur ist diese Ersparnis fast immer ein schlechtes Geschäft.

Denn wer kündigt und Jahre später neu in die PKV will, beginnt bei null. Eine neue Gesundheitsprüfung, mit allem, was sich inzwischen an Diagnosen angesammelt hat. Ein neues, höheres Eintrittsalter, das den Beitrag dauerhaft nach oben setzt. Und die alten Alterungsrückstellungen sind verloren. Gemessen daran ist der kleine Anwartschaftsbeitrag eine günstige Versicherung gegen ein teures Risiko. Ehrlich bleibt aber auch: Wenn Sie sicher sind, dass Sie nie wieder in die PKV zurückwollen, brauchen Sie keine Anwartschaft. Dann ist die Kündigung der richtige Schritt, und niemand sollte Ihnen eine Pause verkaufen, die Sie nicht beenden wollen.

Die Anwartschaft ist der Pausenknopf der PKV, nicht der Ausschaltknopf. Sie bewahrt das Wertvollste an Ihrem Vertrag, Ihren Gesundheitszustand und Ihr Eintrittsalter, für einen Bruchteil der vollen Prämie. Die kleine Variante sichert die Rückkehr, die große zusätzlich das Beitragsniveau im Alter. Wer mit einer Rückkehr rechnet, fährt mit der Anwartschaft fast immer besser als mit einer Kündigung. Nur wer die PKV endgültig hinter sich lässt, sollte wirklich kündigen.

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Häufige Fragen

Was ist eine Anwartschaftsversicherung in der PKV?
Eine Anwartschaft lässt Ihren PKV-Vertrag ruhen, statt ihn zu beenden. Sie zahlen einen kleinen Anwartschaftsbeitrag statt der vollen Prämie, behalten aber das Recht, ohne neue Gesundheitsprüfung zu Ihren alten Bedingungen zurückzukehren. Das ist der Pausenknopf für Zeiten, in denen Sie den vollen Schutz vorübergehend nicht brauchen.
Was ist der Unterschied zwischen kleiner und großer Anwartschaft?
Die kleine Anwartschaft sichert Ihren Gesundheitszustand und Ihr Eintrittsalter: Bei Rückkehr gibt es keine neue Gesundheitsprüfung. Die große Anwartschaft sichert zusätzlich die aufgebauten Alterungsrückstellungen, die das Beitragsniveau im Alter dämpfen. Der Beitrag der großen Anwartschaft ist höher, der Schutz vor späteren Beitragssprüngen aber auch größer.
Wann lohnt sich eine Anwartschaft statt einer Kündigung?
Immer dann, wenn Sie damit rechnen, später wieder in die PKV zu kommen, etwa nach einer befristeten Rückkehr in die gesetzliche Kasse, einem Auslandsaufenthalt oder einer Elternzeit mit Wechsel in die Familienversicherung. Wer kündigt und später neu einsteigt, zahlt eine neue Gesundheitsprüfung und ein höheres Eintrittsalter. Die Anwartschaft bewahrt beides und ist deshalb meist der klügere Pausenknopf.
Bleibt mein Beitrag während der Anwartschaft eingefroren?
Nicht eingefroren, aber geschützt. Bei der großen Anwartschaft laufen die Alterungsrückstellungen weiter und dämpfen das spätere Beitragsniveau. Allgemeine Beitragsanpassungen nach Paragraf 203 VVG gelten weiter, die treffen alle Versicherten. Geschützt sind Ihr Gesundheitszustand und Ihr Eintrittsalter, nicht ein fixer Eurobetrag für die Zukunft.

von Markus Kopka, PKV verstehen