Familienversicherung verstehen: wann Kinder gratis mitlaufen und wann nicht
In der gesetzlichen Krankenversicherung laufen Kinder und ein nicht erwerbstätiger Partner beitragsfrei mit. Das ist einer der stärksten Vorteile der GKV, und er steht selten im Tarifvergleich. Sobald aber ein Elternteil privat versichert ist, kann dieser Vorteil kippen.
Viele rechnen die PKV für sich allein durch und übersehen die Familie. Genau dort entscheidet sich oft, ob die private Krankenversicherung am Ende günstig oder teuer ist. Denn über eine PKV läuft niemand kostenlos mit. Ob Ihr Kind beitragsfrei in der gesetzlichen Familienversicherung bleiben darf oder eine eigene Police braucht, hängt an einer einzigen Regel im Sozialgesetzbuch. Diese Regel und ihre Folgen klärt dieser Text.
Was die beitragsfreie Familienversicherung überhaupt ist
Die gesetzliche Krankenversicherung versichert Familienangehörige beitragsfrei mit. Geregelt ist das in Paragraf 10 SGB V. Kinder und ein Ehe- oder eingetragener Partner ohne eigenes nennenswertes Einkommen zahlen keinen eigenen Beitrag, solange ein Elternteil gesetzlich versichert ist. Eine Familie mit drei Kindern zahlt damit denselben Beitrag wie ein gesetzlich versicherter Single mit gleichem Einkommen.
Das ist kein Rabatt und kein Bonus, sondern ein eingebautes Prinzip der GKV. Genau dieses Prinzip fehlt der PKV vollständig. In der privaten Krankenversicherung ist jede Person ein eigener Vertrag mit eigenem Beitrag. Wer das beim Wechsel nicht mitdenkt, vergleicht die falschen Zahlen.
Die eine Regel, an der alles hängt: Paragraf 10 Abs. 3 SGB V
Solange beide Eltern gesetzlich versichert sind, ist die Sache einfach: Die Kinder laufen beitragsfrei mit, fertig. Spannend wird es, sobald ein Elternteil privat versichert ist. Dann greift eine Ausschlussregel, die viele Familien überrascht.
Nach Paragraf 10 Abs. 3 SGB V ist ein Kind von der beitragsfreien Familienversicherung ausgeschlossen, wenn ein Elternteil privat versichert ist, dieses Elternteil ein regelmäßiges Gesamteinkommen oberhalb der maßgeblichen Einkommensgrenze hat (2026: mehr als 6.450 Euro im Monat, also ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 77.400 Euro) und dieses Gesamteinkommen zugleich regelmäßig höher ist als das des gesetzlich versicherten Elternteils. Wichtig: Es zählt das Gesamteinkommen, also auch Miet- und Kapitaleinkünfte, nicht nur der Bruttoarbeitslohn. Treffen alle drei Punkte zusammen, kann das Kind nicht beitragsfrei über das gesetzlich versicherte Elternteil mitlaufen. Es braucht eine eigene Absicherung.
Drei Konstellationen, drei Antworten
Die Theorie wird greifbar, wenn man sie an typischen Familien durchspielt. Drei Fälle decken fast alles ab:
- Beide Eltern gesetzlich versichert. Kinder laufen beitragsfrei in der Familienversicherung mit. Hier gibt es nichts zu entscheiden, der Schutz ist eingebaut.
- Ein Elternteil privat versichert, dieses Elternteil verdient mehr und liegt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Jetzt greift Paragraf 10 Abs. 3 SGB V. Das Kind ist aus der beitragsfreien Familienversicherung ausgeschlossen und braucht eine eigene Police, privat oder, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, freiwillig gesetzlich.
- Beide Eltern privat versichert. Eine beitragsfreie Familienversicherung gibt es ohnehin nicht, denn diese existiert nur in der GKV. Jedes Kind braucht eine eigene private Absicherung mit eigenem Beitrag.
Ein Sonderfall lohnt den Blick: Ist das privat versicherte Elternteil zwar über der Einkommensgrenze, verdient aber weniger als das gesetzlich versicherte Elternteil, bleibt die beitragsfreie Familienversicherung möglich. Es kommt also nicht nur darauf an, dass jemand privat versichert ist, sondern auch darauf, wer in der Familie mehr verdient. Dieser Punkt wird oft überlesen und kippt die ganze Rechnung.
Was ein Kind in der PKV kostet
In der privaten Krankenversicherung zahlt jedes Kind einen eigenen Beitrag. Kindertarife sind deutlich günstiger als Erwachsenentarife, weil der Beitrag in der PKV nach dem Eintrittsalter kalkuliert wird und das Krankheitsrisiko bei Kindern niedrig ist. Trotzdem ist es ein echter Beitrag, Monat für Monat, pro Kind.
Bei einem Kind fällt das meist nicht ins Gewicht. Bei zwei oder drei Kindern summiert es sich. Wo die GKV all diese Kinder zum Nulltarif mitversichert hätte, stellt die PKV für jedes eine eigene Rechnung. Genau hier entsteht der Unterschied, den ein reiner Vergleich der Erwachsenenbeiträge nie zeigt. Vor jeder Entscheidung gehört deshalb der Familienbeitrag in Summe auf den Tisch, nicht nur der eigene.
Ein wichtiger Punkt für junge Familien: Bei einem Neugeborenen greift die sogenannte Kindernachversicherung nach Paragraf 198 VVG. Wird das Kind fristgerecht angemeldet (in der Regel innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt) und war ein Elternteil bei der Geburt mindestens drei Monate versichert, hat das Kind einen Anspruch auf Aufnahme ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten. Eine Gesundheitsprüfung mit möglichen Risikozuschlägen betrifft vor allem Kinder, die später hinzukommen oder bereits vorerkrankt sind.
Der Fall, in dem die PKV ihren Vorteil verliert
Es gibt eine Konstellation, in der die private Krankenversicherung ihren Kostenvorteil regelrecht auffrisst: der Alleinverdiener mit mehreren Kindern und einem nicht erwerbstätigen Partner.
Rechnen wir das nüchtern durch. Geht dieser Alleinverdiener in die PKV, braucht er für sich eine Police, für den Partner eine zweite und für jedes Kind eine weitere. Vier, fünf eigene Beiträge, wo die GKV einen einzigen einkommensabhängigen Beitrag genommen und Partner wie Kinder beitragsfrei mitversichert hätte. Der persönliche Vorteil, den die PKV dem Verdiener bringt, kann durch die Beiträge der Familie vollständig aufgezehrt werden. Ob am Ende ein Plus oder ein Minus steht, hängt von der konkreten Konstellation ab: wie viele Kinder, ob ein zweiter Verdiener da ist, wer gesetzlich bleibt. Das ist genau eine der Stellen, an der eine pauschale Antwort gefährlich ist und ein Blick auf den Einzelfall gehört.
Was sich ändert, wenn der Partner wieder verdient
Familien stehen nicht still. Der nicht erwerbstätige Partner steigt wieder in den Beruf ein, ein Einkommen verschiebt sich, das gesetzlich versicherte Elternteil verdient plötzlich mehr oder weniger. Jede dieser Verschiebungen kann die Familienversicherung der Kinder berühren, weil es eben auf das Verhältnis der Einkommen ankommt.
Heißt konkret: Die Frage, ob Ihr Kind beitragsfrei mitläuft, ist keine einmalige Entscheidung beim Wechsel. Sie kann sich mit jeder größeren Veränderung in der Familie neu stellen. Wer die PKV wählt, sollte das wissen und die eigene Situation alle paar Jahre prüfen, statt sich auf den Stand vom Abschlusstag zu verlassen.
Worauf Sie als Familie vor dem Wechsel achten
- Wer verdient mehr? Nicht nur, ob ein Elternteil privat versichert ist, entscheidet über die Familienversicherung, sondern auch, welches Elternteil das höhere Einkommen hat.
- Wie viele Kinder? Jedes Kind ist in der PKV ein eigener Beitrag. Bei mehreren Kindern verschiebt sich die Rechnung deutlich.
- Ein Verdiener oder zwei? Ein Alleinverdiener mit Familie trägt in der PKV alle Beiträge allein. Zwei Verdiener verteilen die Last anders.
- Bleibt ein Elternteil gesetzlich? Solange ein Elternteil gesetzlich versichert ist und mehr verdient, bleibt die beitragsfreie Familienversicherung der Kinder möglich. Das kann ein bewusster Plan sein.
Wann die PKV für Familien trotzdem aufgeht
Das ist nicht das Ende der Geschichte. Sind beide Eltern berufstätig und gut abgesichert, gibt es nur ein oder zwei Kinder und bleibt vielleicht ein Elternteil bewusst in der gesetzlichen Versicherung, dann lässt sich die PKV sauber in die Familienplanung einfügen. Auch ein Verdiener mit nur einem Kind und solidem Einkommen kommt oft gut hin. Entscheidend ist, dass die Familie als Ganzes gerechnet wird und nicht nur die eine Person, die wechseln möchte. Wer das tut, trifft eine Entscheidung mit offenen Augen statt einer bösen Überraschung im nächsten Jahr.
In der GKV laufen Kinder beitragsfrei mit, in der PKV zahlt jeder seinen eigenen Beitrag. Ob Ihr Kind im gesetzlichen Schutz bleiben darf, hängt nicht nur daran, dass ein Elternteil privat versichert ist, sondern auch daran, wer in der Familie mehr verdient. Wer die PKV nur für sich allein durchrechnet, übersieht den teuersten Posten. Erst wenn Partner und Kinder mit auf dem Zettel stehen, sehen Sie, ob sich der Wechsel für Ihre Familie wirklich trägt.
Ob die PKV in Ihre Familiensituation passt, lässt sich in einer Minute grob einordnen. Genau dafür gibt es den 60-Sekunden-Check: keine Tarifliste, kein Verkaufsgespräch, sondern eine ehrliche Einschätzung, ob die PKV zu Ihrer Lage passt. Wie das Tool entscheidet, können Sie auf der Methodik-Seite Schritt für Schritt nachlesen.
Häufige Fragen
- Laufen meine Kinder in der gesetzlichen Krankenversicherung kostenlos mit?
- In der Regel ja. Nach Paragraf 10 SGB V sind Kinder über ein gesetzlich versichertes Elternteil beitragsfrei familienversichert, solange sie kein eigenes nennenswertes Einkommen haben. Das gilt, solange beide Eltern gesetzlich versichert sind oder das gesetzlich versicherte Elternteil das höhere Einkommen hat.
- Wann kann mein Kind nicht in die beitragsfreie Familienversicherung?
- Wenn ein Elternteil privat versichert ist, ein regelmäßiges Gesamteinkommen oberhalb der maßgeblichen Grenze hat (2026: mehr als 6.450 Euro im Monat) und dieses Gesamteinkommen zugleich höher ist als das des gesetzlich versicherten Elternteils, ist die beitragsfreie Familienversicherung nach Paragraf 10 Abs. 3 SGB V für das Kind ausgeschlossen. Dann braucht das Kind eine eigene Absicherung, privat oder, sofern die Voraussetzungen für eine freiwillige gesetzliche Versicherung erfüllt sind, freiwillig gesetzlich.
- Was kostet eine eigene PKV für mein Kind?
- Kinder zahlen in der PKV einen eigenen, altersabhängigen Beitrag pro Kind. Anders als in der GKV gibt es keinen kostenlosen Mitschutz über die Eltern. Wie hoch der Beitrag liegt, hängt vor allem vom gewählten Tarif ab. Bei einem Neugeborenen greift die Kindernachversicherung nach Paragraf 198 VVG: Wird das Kind fristgerecht angemeldet (in der Regel innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt) und war ein Elternteil mindestens drei Monate versichert, erfolgt die Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung und ohne Risikozuschlag. Ein Risikozuschlag wegen des Gesundheitszustands kommt vor allem bei später hinzukommenden oder bereits vorerkrankten Kindern in Betracht. Bei mehreren Kindern summiert sich das, das gehört vor jeder Entscheidung durchgerechnet.
- Lohnt sich die PKV für einen Alleinverdiener mit mehreren Kindern?
- Oft nicht. Wenn ein Verdiener eine Familie trägt, braucht in der PKV jedes Kind und der nicht erwerbstätige Partner eine eigene Police mit eigenem Beitrag. Die GKV hätte all diese Personen beitragsfrei mitversichert. Dieser Familieneffekt kann den persönlichen Beitragsvorteil der PKV vollständig aufzehren. Das ist ein klassischer Fall für eine Einzelfallrechnung statt einer Pauschalantwort.
von Markus Kopka, PKV verstehen